Die EFRAG hat am 3. Dezember ihre technische Stellungnahme zum Entwurf der vereinfachten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Verringerung der Belastung für Unternehmen im Rahmen der Omnibus-Initiative 2025.
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Die geplanten Änderungen betreffen Sanktionen und eine Streichung der Berichtspflicht, jedoch nicht die Durchführung der übrigen neun Sorgfaltspflichten.
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Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird seit seiner Einführung 2023 oft für überbordende Bürokratie, hohe Kosten und geringen Nutzen kritisiert. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich untersuchte in einer Studie zum ähnlichen französischen Lieferkettengesetz („Loi de vigilance“), das bereits seit 2017 in Kraft ist Daten aus rund 11.000 französischen Unternehmen, die das Gegenteil belegen. Die umfassende Untersuchung eröffnete erstmals die Möglichkeit, langfristige Effekte regulatorischer Eingriffe wissenschaftlich zu evaluieren.
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Das BAFA hat bekannt gegeben, dass das Vorliegen der Berichte zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erst ab dem 01.01.2026 geprüft wird.
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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nimmt in abgeschwächter Form eine weitere Hürde bis zur formellen Zustimmung.
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Politische Einigung über den Europäischen Entwurf zu nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Wertschöpfungsketten. Der Kreis der vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffenen Unternehmen wurde erweitert.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine weitere Handreichung zur Erläuterung der praktischen Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichten¬gesetzes (LkSG) kontrolliert, hat bekannt gemacht, wie die Berichterstattung ablaufen soll und wie der zugehörige Bericht automatisiert erstellt wird.
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Auf EU-Ebene wurde der konkrete Prozess für einen EU-weit einheitlichen Umgang mit Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten gestartet. Der Entwurf der Richtlinie (2022/0051 - COD) ist tiefgreifender als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches jedoch eine gute Grundlage zur Erfüllung der Richtlinie bietet.
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